Rechtliche Grundlagen zur Führen von Massnahmen im Erwachsenenschutz

Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde führen Berufsbeistände des Amts für Beistandschaften und Erwachsenschutz (ABES) eine Beistandschaft persönlich, nehmen ja nach Massnahme Rechtsgeschäfte wahr und/oder sind auch für die administrativen und finanziellen Belange der Klienten verantwortlich.